Datenschutzerklärung

Wer wir sind

Die Adresse unserer Website ist: http://leichtfried.at    Unser Firmenname ist P. Leichtfried GesmbH Nachfolgefirma Ing. Peter Hubert Leichtfried in weiterer Folge Leichtfried genannt.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. In dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie über die wichtigsten Aspekte der Datenverarbeitung im Rahmen unserer Website.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen des § 96 Abs 3 TKG sowie des Art 6 Abs 1 lit a (Einwilligung) und/oder f (berechtigtes Interesse) der DSGVO.
Unser Anliegen im Sinne der DSGVO (berechtigtes Interesse) ist die Verbesserung unseres Angebotes und unseres Webauftritts, sowie die Zusendung von Direktwerbung, wenn die entsprechenden Kontaktformulare aktiv ausgefüllt werden.

Kontakt mit uns

Wenn Sie per Formular auf unseren Webseiten oder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, werden Ihre angegebenen Daten zwecks Bearbeitung der Anfrage und für den Fall von Anschlussfragen 3 Jahre bei uns gespeichert.
Diese Daten geben wir u.U. an einen unserer Vertriebspartner weiter, wenn wir Sie dadurch regional besser betreuen können. Mit unseren Vertriebspartnern haben wir entsprechende Verträge zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen.

Cookies

Unsere Website verwendet so genannte Cookies nicht. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.
Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten. Einige Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Sie ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können das Abspeichern von Cookies verhindern, indem Sie Ihren Browser entsprechend einrichten. Eine Anleitung dazu finden Sie in der Hilfe Ihres Browsers, z.B:

Bei der globalen Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität von Webseiten in Ihrem Browser eingeschränkt sein.

Live-Chat

Wir bieten auf unserer Webseite die Möglichkeit eines Live-Chats an. Dort haben Sie je nach Verfügbarkeit während der üblichen Bürozeiten die Möglichkeit, mit ausgewählten LEICHTFRIED Mitarbeitern unkompliziert und in Echtzeit direkt in Kontakt zu treten. Sie können die Chat-Funktion ohne Angabe von persönlichen Daten verwenden. Ihre IP-Adresse wird ausschließlich anonymisiert zwischengespeichert und es werden auf Ihrem Computer keine Cookies durch die Chat-Funktion abgelegt (ausgenommen Sie stimmen dem Setzen von Chat-Cookies aktiv über den Link im Chat-Fenster zu).

Alle Informationen, die Sie im Chat eingeben, werden auf unserem Webserver für die Dauer von 90 Tagen gespeichert und danach automatisch gelöscht. Personenbezogene Daten, die wir im Chat von Ihnen erfahren, werden wir nur dann länger aufbewahren, falls diese zur Beantwortung von offenen Fragen, der Erfüllung von Aufträgen oder aus anderen rechtlichen Gründen zwingend erforderlich sind. Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an effektiver Kundenbetreuung und der statistischen Analyse des Nutzerverhaltens zu Optimierungszwecken.

Web-Analyse

Unsere Website verwendet Funktionen des Webanalysedienstes Google Analytics und Google AdWords Remarketing. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway Mountain View, CA 94043, USA.

Wir haben mit dem Anbieter (online) einen entsprechenden Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung abgeschlossen.

Google Analytics

Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google Analytics über Cookies gesammelte Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere, mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen, gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass auf dieser Website Google Analytics um den Code „anonymizeIp“ erweitert wurde. Damit wird sichergestellt, dass nur eine anonymisierte Erfassung von IP-Adressen stattfindet (IP-Masking). Eine technische Erläuterung der Anonymisierung von IP-Adressen in Google Analytics finden Sie hier: https://support.google.com/analytics/answer/2763052?hl=de

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten bei Google Analytics finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://support.google.com/analytics/answer/6004245?hl=de

Sie können die Erfassung der auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google insgesamt verhindern, indem Sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: https://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de

Google AdWords Remarketing

Diese Website verwendet die Remarketing-Funktion von Google. Diese Funktion dient dazu, Besuchern von Webseiten im Rahmen des Google-Werbenetzwerks interessenbezogene Werbeanzeigen zu präsentieren.

Der Browser des Websitebesuchers speichert ein Cookie und ermöglicht es so, den Besucher wiederzuerkennen, wenn dieser Websites aufruft, die dem Werbenetzwerk von Google angehören.
Auf diesen Seiten können dem Besucher dann Werbeanzeigen präsentiert werden, die sich auf Inhalte beziehen, die der Besucher zuvor auf Websites aufgerufen hat, die die Remarketing Funktion von Google verwenden. Nach eigenen Angaben erhebt Google bei diesem Vorgang keine personenbezogenen Daten. Sollten Sie die Funktion Remarketing von Google dennoch nicht wünschen, können Sie diese grundsätzlich deaktivieren, indem Sie die entsprechenden Einstellungen unter http://www.google.com/settings/ads vornehmen. Alternativ können Sie den Einsatz von Cookies für interessenbezogene Werbung über die Werbenetzwerkinitiative deaktivieren – folgen Sie dazu Anweisungen unter http://www.youronlinechoices.com/at/praferenzmanagement

Google Maps

Diese Webseite verwendet auf einzelnen Seiten auch die Google Maps API von Google Inc. zur visuellen Darstellung von geographischen Informationen. Bei der Verwendung von Google Maps werden von Google auch Daten über die Nutzung der Maps-Funktionen durch Besucher der Webseiten erhoben, verarbeitet und genutzt. Nähere Informationen über die Datenverarbeitung durch Google entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen von Google unter https://policies.google.com/privacy?hl=de. Dort können Sie im Datenschutzcenter auch Ihre Einstellungen verändern, so dass Sie Ihre Daten verwalten und schützen können. Weitergehende Anleitungen zum Verwalten der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie auf der von Google betriebenen Seite https://support.google.com/accounts/answer/3024190

Allgemein

Die Beziehung zum Webanalyseanbieter basiert auf dem „Privacy Shield“.

Newsletter

Sie haben die Möglichkeit, über unsere Website unseren Newsletter zu abonnieren. Hierfür benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse und ihre Erklärung, dass Sie mit dem Bezug des Newsletters einverstanden sind.

Sobald Sie sich für den Newsletter angemeldet haben, senden wir Ihnen ein Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zur Bestätigung der Anmeldung. Erst wenn Sie auf diesen Bestätigungs-Link klicken, werden Ihre angegebenen Daten gespeichert.

Das Abo des Newsletters können Sie jederzeit stornieren. Klicken Sie dazu einfach auf den „Abmelden“-Link, der in jedem Newsletter vorhanden ist.

Ihre Rechte

Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch zu. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

Sie erreichen uns unter folgenden Kontaktdaten:

Unsere Kontaktseite (einfach anklickern)

AGB

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten – empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel

  1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Verein­barungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schrift­lich und firmengemäß ge­zeichnet werden und ver­pflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung ange­gebenem Umfang. Einkaufs­bedingungen des Auftrag­gebers werden für das gegenständliche Rechts­geschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich frei­bleibend.

  1. Leistung und Prüfung

2.1.    Gegenstand eines Auftrages kann sein:

                                               – Ausarbeitung von Organisationskonzepten

                                               – Global- und Detailanalysen

                                               – Erstellung von  Individualprogrammen

                                               – Lieferung von  Bibliotheks- (Standard-)Programmen

                                               – Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

                                               – Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

                                               – Mitwirkung bei der Inbetriebnahme(Umstellungsunterstützung)

                                               – Telefonische Beratung

                                               – Programmwartung

                                               – Erstellung von Programmträgern

                                               – Sonstige Dienstleistungen

 

2.2.    Die Ausarbeitung indivi­dueller Organisations­konzepte und Programme er­folgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber voll­ständig zur Verfügung ge­stellten bindenden Infor­mationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Text­daten sowie Testmöglich­keiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftra­ggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftrag­geber bereits auf der zum Test zur Verfügung ge­stellten Anlage im Echt­betrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3.    Grundlage für die Er­stellung von Individual­programmen ist die schrift­liche Leistungs­beschreibung, die der Auf­tragnehmer gegen Kosten­berechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Info­rmationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Ver­fügung stellt. Diese Lei­stungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Voll­ständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungs­vermerk zu versehen. Später auftretende Änderungs­wünsche können zu geson­derten Termin- und Preis­vereinbarungen führen.

2.4.    Individuell erstellte Soft­ware bzw. Program­madaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auf­traggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auf­traggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzep­tierten Leistungs­beschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführ­ten zur Verfügung ge­stellten Testdaten). Läßt der Auftraggeber den Zeit­raum von vier Wochen ohne Programmabnahme ver­streichen, Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

                             Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbar­ten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber aus­reichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemel­dete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängel­behebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.

2.5.    Bei Bestellung von Biblio­theks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungs­umfanges der bestellten Programme.

2.6.    Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tat­sächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auf­tragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber so­fort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungs­beschreibung nicht dahin­gehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Aus­führung die Folge eines Versäumnisses des Auftrag­gebers oder einer nachträg­lichen Änderung der Lei­stungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftrag­nehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auf­traggeber zu ersetzen.

2.7.    Ein Versand von Programm­trägern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Ge­fahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftrag­geber gewünschte Schulung und Erklärungen werden ge­sondert in Rechnung ge­stellt. Versicherungen er­folgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

  1. Preise, Steuern und Ge­bühren

3.1.    Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatz­steuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftag. Die genannten Preise ver­stehen sich ab Geschäfts­sitz bzw. -stelle des Auf­tragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnet­platten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnet­bandkassetten CDs, DVDs usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.    Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Ein­schulung, Umstellungs­unterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde­liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3.    Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber ge­sondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

  1. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist be­strebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfül­lungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer ange­gebenen Terminen alle not­wendigen Arbeiten und Un­terlagen vollständig, ins­besondere die von ihm ak­zeptierte Leistungsbe­schreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungs­verpflichtung im erforder­lichen Ausmaß nachkommt.

                             Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftrag­nehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, Teil­lieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

  1. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer ge­legten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Reali­sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der verein­barten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durch­führung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nicht­einhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufen­den Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurüc­kzutreten. Alle damit ver­bundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auf­traggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank­üblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berech­tigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig ­zustellen.

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamt­lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück­zuhalten.

  1. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftrag­nehmer bzw. dessen Lizenz­gebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spe­zifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu ver­wenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftra­ggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegen­ständlichen Vertrag fest­gelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urhe­berrechte des Auftr­agnehmers zieht Schade­nersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Daten­sicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein aus­drückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitüber­tragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftrag­geber gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beauf­tragen. Kommt der Auftrag­nehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urhe­berrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Inter­operabilität zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

  1. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Über­schreitung einer verein­barten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auf­traggeber berechtigt, mit­tels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der an­gemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auf­traggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeit­skonflikte, Natur­katastrophen und Trans­portsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflußmöglichkeit des Auf­tragnehmers liegen, entbin­den den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der verein­barten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

  1. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie repro­duzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dok­umentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in ange­messener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mänge­lbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8.2. Korrekturen und Ergän­zungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund org­anisatorischer und pro­grammtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als not­wendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Ände­rungen und Ergänzungen wer­den vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Be­hebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergän­zungen oder sonstige Ein­griffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auf­tragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsach­gemäße Bedienung, g­eänderter Betriebs­systemkomponenten, Schnitt­stellen und Parameter, Ver­wendung ungeeigneter Orga­nisationsmittel und Daten­träger, soweit solche vor­geschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurück­zuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert wer­den, entfällt jegliche Ge­währleistung durch den Auf­tragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auf­trages die Änderung oder Ergänzung bereits beste­hender Programme ist, be­zieht sich die Gewähr­leistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewähr­leistung für das ursprüng­liche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der ge­setzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge­schlossen.

  1. Loyalität

Die Vertragspartner ver­pflichten sich zur gegen­seitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertrags­partners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertra­ges unterlassen. Der dage­gen verstoßende Vertrags­partner ist verpflichtet, pauschalierten Schaden­ersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitar­beiters zu zahlen.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ver­pflichtet seine Mitarbei­ter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

  1. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Ver­tragspartner werden part­nerschaftlich zusammen­wirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

  1. Schlußbestimmungen

Soweit nicht anders verein­bart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwen­dung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durch­geführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auf­tragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbrau­cher im Sinne des Konsu­mentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmun­gen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

P.Leichtfried GmbH  Standort: A-2500 Baden b. Wien, Frauengasse 10, Firmenbuchnr.: 288334x Gerichtsstand Baden

e-mail: post@leichtfried.at

AGB

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten – empfohlen vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung sowie dem Bundesgremium des Maschinenhandels, Bundesberufsgruppe Büromaschinenhandel

  1. Vertragsumfang und Gültigkeit

Alle Aufträge und Verein­barungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schrift­lich und firmengemäß ge­zeichnet werden und ver­pflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung ange­gebenem Umfang. Einkaufs­bedingungen des Auftrag­gebers werden für das gegenständliche Rechts­geschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen. Angebote sind grundsätzlich frei­bleibend.

  1. Leistung und Prüfung

2.1.    Gegenstand eines Auftrages kann sein:

                                               – Ausarbeitung von Organisationskonzepten

                                               – Global- und Detailanalysen

                                               – Erstellung von  Individualprogrammen

                                               – Lieferung von  Bibliotheks- (Standard-)Programmen

                                               – Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

                                               – Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

                                               – Mitwirkung bei der Inbetriebnahme(Umstellungsunterstützung)

                                               – Telefonische Beratung

                                               – Programmwartung

                                               – Erstellung von Programmträgern

                                               – Sonstige Dienstleistungen

2.2.    Die Ausarbeitung indivi­dueller Organisations­konzepte und Programme er­folgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber voll­ständig zur Verfügung ge­stellten bindenden Infor­mationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Text­daten sowie Testmöglich­keiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftra­ggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftrag­geber bereits auf der zum Test zur Verfügung ge­stellten Anlage im Echt­betrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

2.3.    Grundlage für die Er­stellung von Individual­programmen ist die schrift­liche Leistungs­beschreibung, die der Auf­tragnehmer gegen Kosten­berechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Info­rmationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Ver­fügung stellt. Diese Lei­stungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Voll­ständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungs­vermerk zu versehen. Später auftretende Änderungs­wünsche können zu geson­derten Termin- und Preis­vereinbarungen führen.

2.4.    Individuell erstellte Soft­ware bzw. Program­madaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auf­traggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auf­traggeber bestätigt. (Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzep­tierten Leistungs­beschreibung mittels der unter Punkt 2.2. angeführ­ten zur Verfügung ge­stellten Testdaten). Läßt der Auftraggeber den Zeit­raum von vier Wochen ohne Programmabnahme ver­streichen, Zeitraumes als abgenommen. Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

                             Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbar­ten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber aus­reichend dokumentiert dem Auftragnehmer zu melden, der um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemel­dete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängel­behebung eine neuerliche Aufnahme erforderlich.

2.5.    Bei Bestellung von Biblio­theks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungs­umfanges der bestellten Programme.

2.6.    Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tat­sächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auf­tragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber so­fort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungs­beschreibung nicht dahin­gehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Aus­führung die Folge eines Versäumnisses des Auftrag­gebers oder einer nachträg­lichen Änderung der Lei­stungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftrag­nehmers abgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auf­traggeber zu ersetzen.

2.7.    Ein Versand von Programm­trägern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Ge­fahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftrag­geber gewünschte Schulung und Erklärungen werden ge­sondert in Rechnung ge­stellt. Versicherungen er­folgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

  1. Preise, Steuern und Ge­bühren

3.1.    Alle Preise verstehen sich in EURO ohne Umsatz­steuer. Sie gelten nur für den vorliegenden Auftag. Die genannten Preise ver­stehen sich ab Geschäfts­sitz bzw. -stelle des Auf­tragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. Magnetbänder, Magnet­platten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnet­bandkassetten CDs, DVDs usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

3.2.    Bei Bibliotheks-(Standard-)Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Ein­schulung, Umstellungs­unterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrunde­liegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

3.3.    Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber ge­sondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

  1. Liefertermin

4.1. Der Auftragnehmer ist be­strebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

4.2. Die angestrebten Erfül­lungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer ange­gebenen Terminen alle not­wendigen Arbeiten und Un­terlagen vollständig, ins­besondere die von ihm ak­zeptierte Leistungsbe­schreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungs­verpflichtung im erforder­lichen Ausmaß nachkommt.

                             Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zu Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug des Auftrag­nehmers führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

4.3. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, Teil­lieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

  1. Zahlung

5.1. Die vom Auftragnehmer ge­legten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

5.2. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Reali­sierungen in Teilschritten) umfassen, ist der Auftrag­nehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

5.3. Die Einhaltung der verein­barten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durch­führung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nicht­einhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufen­den Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurüc­kzutreten. Alle damit ver­bundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auf­traggeber zu tragen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im bank­üblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berech­tigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzente fällig ­zustellen.

5.4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamt­lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück­zuhalten.

  1. Urheberrecht und Nutzung

6.1. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftrag­nehmer bzw. dessen Lizenz­gebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spe­zifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu ver­wenden.

Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftra­ggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegen­ständlichen Vertrag fest­gelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urhe­berrechte des Auftr­agnehmers zieht Schade­nersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

6.2. Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Daten­sicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein aus­drückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitüber­tragen werden.

6.3. Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftrag­geber gegen Kostenvergütung beim Auftraggeber zu beauf­tragen. Kommt der Auftrag­nehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urhe­berrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Inter­operabilität zu verwenden. Mißbrauch hat Schadenersatz zur Folge.

  1. Rücktrittsrecht

7.1. Für den Fall der Über­schreitung einer verein­barten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auf­traggeber berechtigt, mit­tels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der an­gemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auf­traggeber daran kein Verschulden trifft.

7.2. Höhere Gewalt, Arbeit­skonflikte, Natur­katastrophen und Trans­portsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflußmöglichkeit des Auf­tragnehmers liegen, entbin­den den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der verein­barten Lieferzeit.

7.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

  1. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

8.1. Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie repro­duzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme gemäß Pkt. 2.4. schriftlich dok­umentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in ange­messener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mänge­lbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

8.2. Korrekturen und Ergän­zungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund org­anisatorischer und pro­grammtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als not­wendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

8.3. Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Ände­rungen und Ergänzungen wer­den vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Be­hebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergän­zungen oder sonstige Ein­griffe vom Auftragnehmer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

8.4. Ferner übernimmt der Auf­tragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsach­gemäße Bedienung, g­eänderter Betriebs­systemkomponenten, Schnitt­stellen und Parameter, Ver­wendung ungeeigneter Orga­nisationsmittel und Daten­träger, soweit solche vor­geschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurück­zuführen sind.

8.5. Für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert wer­den, entfällt jegliche Ge­währleistung durch den Auf­tragnehmer.

8.6. Soweit Gegenstand des Auf­trages die Änderung oder Ergänzung bereits beste­hender Programme ist, be­zieht sich die Gewähr­leistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewähr­leistung für das ursprüng­liche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

  1. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahr­lässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der ge­setzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausge­schlossen.

  1. Loyalität

Die Vertragspartner ver­pflichten sich zur gegen­seitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertrags­partners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertra­ges unterlassen. Der dage­gen verstoßende Vertrags­partner ist verpflichtet, pauschalierten Schaden­ersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes des Mitar­beiters zu zahlen.

  1. Datenschutz, Geheimhaltung

Der Auftragnehmer ver­pflichtet seine Mitarbei­ter, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.

  1. Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Ver­tragspartner werden part­nerschaftlich zusammen­wirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt.

  1. Schlußbestimmungen

Soweit nicht anders verein­bart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwen­dung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durch­geführt wird. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz des Auf­tragnehmers als vereinbart. Für den Verkauf an Verbrau­cher im Sinne des Konsu­mentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmun­gen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

P.Leichtfried GmbH  Standort: A-2500 Baden b. Wien, Frauengasse 10,  Gerichtsstand Baden

e-mail: post@leichtfried.at